Die verschiedenen Sprinklersysteme

Die Nassanlagen werden ausschliesslich verwendet wenn jede Frostgefahr ausgeschlossen werden kann.

1 Nassanlagen mit Frostschutzbeimischung sind zu empfehlen, wenn der Einsatz von Trockenanlagen ungeeignet ist, wegen folgender Bedingungen:

  1. grosser Zeitverzögerung
  2. schnell anfallende Brände
  3. Staubaufwirblung (Explosionsgefahr)
  4. ungenügende Wasserversorgung (Wirkflächenvergrösserung bei Trockenanlagen)
  5. ungünstig positionierte Teilbereiche mit Frostgefahr

Die Trockenanlage wird verwendet wenn effektiv eine Frostgefahr besteht.

1 Trockenanlagen werden in Räumen und in Bereichen projektiert, die durch Frost oder Überhitzung gefährdet sind.

2 Die Druckluft wird mit separatem Kompressor geliefert oder über ein im Betrieb vorhandenes System. Das Nachströmen der Druckluft muss z. B. durch eine Blende kalibriert werden, damit  das Alarmventil nicht unnötig ausgelöst wird.

Trockenanlagen mit Vorsteuerung

1 Trockenanlagen mit Vorsteuerung, Typ A

sind Trockenanlagen, bei denen die Alarmventilstation durch eine automatische Brandmeldeanlage ohne Verzögerung ausgelöst wird und das Netz geflutet wird. Das Öffnen der Sprinkler verursacht eine Störungsmeldung durch Druckabfall. Falls die Brandmeldeanlage ausfällt, müssen Trockenanlagen mit Vorsteuerung wie Trockenanlagen ohne Vorsteuerung arbeiten.  Anlagen dieser Art sollten nur in Bereichen installiert werden, in denen bei einer Fehlfunktion durch austretendes Wasser erheblicher Schaden entstehen könnte.

2 Trockenanlagen mit Vorsteuerung, Typ B

Bei diesen Trockenanlagen wird die Alarmventilstation entweder von einer automatischen Brandmeldeanlage oder durch das Öffnen der Sprinkler aktiviert. Ein Druckabfall bewirkt in den Rohrleitungen das Öffnen des Alarmventils, unabhängig vom Ansprechen eines Brandmelders.

Solche Brandmeldeanlagen werden dort installiert, wo Trockenanlagen erforderlich sind und eine schnelle Brandausbreitung zu befürchten ist.

Die Schaumlöschanlagen werden benötigt bei schnell anlaufenden Bränden der Warenkategorie IV + IV – Explosionsgefahr oder auch Gefahrenklasse F1 + F2.

Anlagen mit Zumischung filmbildender Schaummittel

Anlagen mit Zumischung filmbildender Schaummittel werden in Bereichen eingesetzt, wo dies gemäss VKF BSV 26-15 „Gefährliche Stoffe“ verlangt wird. (z.B. die Lagerung von Flüssigkeiten der Stoffklassierung Entz. Fl.1, 2, 3, sowie Reifen.)